Jegliche ausländischen Fahrzeuge, die lediglich vorübergehend in der DDR fuhren, mussten für diese Zeit nach einer Verordnung zum 01. Oktober 1966 spezielle Zoll-Kennzeichen tragen.

Diese Schilder enthielten in grüner Schrift auf weißem Grund zwei Zahlen-Blöcke: Die erste Ziffer gab den jeweiligen Zollbezirk an (z.B. "1" für "Ost-Berlin" oder "2" für "Rostock"), die darauffolgende, durch einen Bindestrich getrennte Nummerngruppe präzisierte die Zollverwaltung.

 

Dieses Zoll-Kennzeichen wurde im Bezirk Erfurt ausgegeben. (Privatsammlung)

 

Dieses Zoll-Kennzeichen wurde auf der Transitstrecke zwischen West-Berlin und West-Deutschland genutzt. (Privatsammlung)

 

Außerdem gab es seit dem 01. Juni 1976 spezielle Ausfuhr-Zoll-Kennzeichen für Fahrzeuge von Diplomaten oder anderen bevorrechtigten Personen in der DDR zur Wiederausfuhr.

Diese Schilder waren in zwei Gruppen unterteilt: Auszuführende Fahrzeuge mit "CC"-, "CD"- oder "CY"-Kennzeichen bekamen weiße Nummernschilder mit schwarzem Rand sowie leuchtend roter Schrift, bestehend aus einer vierstelligen Zahl sowie einem "C" am Ende.

Für Fahrzeuge mit "QA"-, "QB"-, "QC"-, "QD"- oder "QX"-Kennzeichen gab es ähnliche Ausfuhrschilder, allerdings mit dunkelblauer Schrift und ebenfalls einer vierstelligen Zahl, gefolgt von einem "Q".