Auf Schild und Siegel
1910 wurde festgelegt, dass alle Schilder mit einem Dienststempel der jeweils zulassenden Polizei-Behörde versehen sein sollten, um den Urkunden-Status zu symbolisieren, wie es auch heute noch auf ähnliche Weise der Fall ist, obgleich man heutzutage Klebe- beziehungsweise Hartplastik-Plaketten nutzt.
Anfangs trugen die roten oder schwarzen Stempel das entsprechende Landeswappen, nach der Dezentralisierung nutzte man schließlich das Kreiswappen.
Roter Farbstempel mit Wappen der Stadt Schwandorf in Bayern, ca. 1928 (Privatsammlung) |
Roter Farbstempel ohne Wappen aus Gunzenhausen, eventuell Übergangsregelung (Privatsammlung) |
Bereits ab 1933, mit der Machtergreifung Hitlers, fanden sich teilweise Nummernschilder, die ein Hakenkreuz im Stempel aufwiesen, jedoch war dies nur vereinzelt der Fall. Erst mit Inkrafttreten des 'Erlasses über die Reichssiegel' wurden ab April 1936 Stempel mit Reichsadler und Hakenkreuz gewissermaßen gesetzliche Vorschrift, die zum 01. April 1937 schließlich im ganzen Deutschen Reich praktiziert wurde.
Roter Farbstempel aus der Stadt Karlsruhe mit Reichsadler und Hakenkreuz, ca. 1939 (Privatsammlung) |
Zusätzlich zu den normalen Farb- oder Wachsstempeln wurden außerdem in den frühen vierziger Jahren Aluminium-Siegel eingeführt, die dann auf das jeweilige Nummernschild genietet werden konnten. Diese Plaketten gab es mit silberner Schrift und rotem Untergrund.
Rote Aluminium-Plakette aus dem Landkreis Iserlohn (Privatsammlung) |