Inhaltsübersicht:
- Kleinformatige Dienstsiegel bis 1998
- Großformatige Dienstsiegel von 1998 bis 2014
- Großformatige Dienstsiegel seit 2015 mit QR-Code
- Rechtsgrundlagen
- Weiterführende Links
Kleinformatige Dienstsiegel bis 1998 [nach oben]
Schon im Deutschen Reich nutzten die Zulassungsbehörden zur Abstempelung der Nummernschilder entsprechende Dienstsiegel in Form von Stempeln oder Plaketten aus Gummi bzw. Aluminium, um jenen Schildern den Status einer Urkunde zu geben.
Auch während der Besatzungszeit blieben amtliche Siegel nicht aus, wobei neben normalen Farbstempeln gängige Materialien für die Plaketten vor allem Bakelit, Gummi, Hartplastik und Aluminium waren.
Bis in das DIN-Kennzeichen-System ab 1956 hinein wurden einige dieser Plaketten-Macharten weitergeführt, beispielsweise geprägte Bakelit-Plaketten (mit Normungsvermerk des Bundesverkehrsministeriums: "BVM P.Z. 2") oder auf Gummischichten aufgetragene Siegel der Zulassungsbehörden, die durch eine durchsichtige Plastikkappe geschützt wurden ("BVM P.Z. 3").
Gemeinsam war diesen allen, dass sie in der Regel das jeweilige Landes-, Kreis- oder Stadtwappen und eine entsprechende Bezeichnung zeigten, wie es auch noch bei den heutigen Siegelplaketten der Fall ist.
Hohes Bakelit-Siegel des Kreises Norden in Niedersachsen, 1950er Jahre, Prüfzeichen BVM-PZ Nr. 2 (Privatsammlung) |
Flaches Bakelit-Siegel des Landkreises Eutin in Schleswig-Holstein auf einem alten Eisen-Kennzeichen von 1956 (Privatsammlung) |
Flaches Bakelit-Siegel des Landkreises Altena (Westfalen) in Nordrhein-Westfalen, 1950er Jahre, Prüfzeichen BVM-PZ Nr. 1 (Privatsammlung) |
Plastikkappen-Siegel des Unterlahnkreises in Rheinland-Pfalz, 1950er Jahre, Prüfzeichen BVM-PZ Nr. 3 (Privatsammlung) |
In den 1950er Jahre kamen außerdem Hartplastik-Plaketten der Firma "Hörauf & Kohler", kurz "HöKo", auf, die in ein Metallschälchen gesteckt wurden, welches zuvor auf das Nummernschild genietet wurde.
Eine Vielzahl der laufenden und auslaufenden Kreise sowie Städte der Bundesrepublik nutzte in den vergangenen Jahrzehnten zumindest für kurze Zeit derartige HöKo-Plaketten für die Siegelung der Schilder. Zuletzt waren diese Hartplastik-Plaketten jedoch nur noch in Baden-Württemberg und Bayern signifikant verbreitet.
Feststoff-Siegel des Landkreises Rotenburg/Hannover in Niedersachsen, 1960er Jahre, Prüfzeichen BVM-PZ Nr. 9, Hersteller: Hörauf & Kohler (HöKo) (Privatsammlung) |
Neben dieser Art der Siegelung gibt es die bis heute am häufigsten genutzte, nämlich mittels Klebeplaketten.
Klebesiegel des Landkreises Gadebusch in Mecklenburg-Vorpommern, 1991 bis 1994 (Privatsammlung) |
Großformatige Dienstsiegel von 1998 bis 2014 [nach oben]
Mit der 21. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 6. Januar 1995 wurde das EURO-Kennzeichen nebst eines neuen Dienstsiegels eingeführt. Im neu gefassten § 23 Absatz 4 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) heißt es nun u. a.:
Amtliche Kennzeichen müssen zur Abstempelung mit einer Stempelplakette versehen sein; [...] Die Stempelplakette enthält das farbige Wappen des Landes, dem die Zulassungsstelle angehört, und die Angaben des Namens des Landes und des Namens der Zulassungsstelle.
Die wesentlichen Unterschiede zwischen den alten und den neuen Siegeln:
Alte Siegel | Neue Siegel | |
Durchmesser | 35 mm | 45 mm |
Farbgestaltung | schwarzer Druck auf silbergrauem Untergrund | Wappen in farbiger Ausführung auf silbergrauem Untergrund |
Wappen | häufig Wappen der Zulassungsbehörde (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt), in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und teilweise Sachsen sowie Thüringen auch grundsätzlich in den Landkreisen das Landeswappen |
immer das Wappen des Bundeslandes, dem die Zulassungsbehörde angehört; Ausnahme: Stempelplaketten des Beschaffungsamtes des BmI bzw. der Kfz-Zulassungsstelle der Oberfinanzdirektion (hier: farbiger Bundesadler) |
Bis zum 31. Dezember 1997 sollten die alten silbernen Siegel mit dem Durchmesser von 35 mm bei den Zulassungsbehörden aufgebraucht werden, ab 1998 war vorgeschrieben, nur noch die großen bunten Stempelplaketten mit 45 mm Durchmesser zu nutzen.
Farbiges Klebesiegel der Landeshauptstadt Erfurt in Thüringen (Privatsammlung) |
Farbiges Feststoff-Siegel des Landkreises Esslingen in Baden-Württemberg, Hersteller: Hörauf & Kohler (HöKo) (Privatsammlung) |
Großformatige Dienstsiegel seit 2015 mit QR-Code [nach oben]
Mit der Umsetzung der ersten Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) zum 1. Januar 2015 ist es möglich, sein Fahrzeug online außer Betrieb zu setzen, ohne den Weg zu einer Kfz-Zulassungsbehörde gehen zu müssen.
Jedoch ist diese Option an folgende Bedingungen geknüpft:
- Das zugehörige Fahrzeug muss nach dem 1. Januar 2015 zugelassen worden sein.
- Die Kennzeichenschilder des Fahrzeug müssen demgemäß mit Stempelplaketten ausgestattet sein, die den verdeckten Sicherheitscode tragen.
- Auch die zugehörige Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB Teil I) muss mit dem verdeckten Sicherheitscode versehen sein.
- Der Nutzer muss einen Personalausweis bzw. Aufenthaltstitel mit der aktivierten Online-Ausweisfunktion nebst Kartenlesegerät bzw. installierter Handy-App besitzen.
Diese unter Nummer 2 bereits erwähnten neuen Stempelplaketten sehen ihren Vorgängern prinzipiell sehr ähnlich und sind gleichermaßen strukturiert, verfügen jedoch rechts neben dem jeweiligen Landeswappen über einen QR-Code, der eine Druckstücknummer verschlüsselt. Diese Druckstücknummer lässt Rückschlüsse auf den Siegel-Hersteller zu (z. B. K = HöKo, T = Trautwein) und wird pro Zulassungsbezirk nur einmalig vergeben! Damit ist es möglich, über das Kraftfahrtbundesamt (KBA) bzw. die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde exakt herauszufinden, zu welchem Kennzeichen das Siegel ausgegeben wurde.
Hinter dem Wappen des Siegels befindet sich ein versteckter alphanumerischer Freischaltcode. Dieser wird benötigt, um ein Fahrzeug online außer Betrieb setzen zu können. Durch das Entfernen der Siegelplakette wird der Code freigelegt. In der ZB Teil I befindet sich ebenfalls ein versteckter Code. Dieser kann durch das Freirubbeln aufgedeckt werden.
Nur mit diesen beiden Codes ist es möglich, die Außerbetriebsetzung vorzunehmen. Beide Dokumente, sowohl das Kennzeichenschild als auch die ZB Teil I, werden mit dem Freilegen des Codes ungültig!
Mit dieser flächendeckenden Umstellung der Siegelplaketten für amtliche Kennzeichenschilder wurden Feststoff-Siegel des Herstellers Hörauf & Kohler (HöKo) auslaufend, da diese konstruktiv nicht geeignet waren, einen verdeckten Freischaltcode zu beherbergen.
Lediglich Prüfplaketten aus Feststoff werden vereinzelt im Bedarfsfall noch produziert, um nach erfolgter Hauptuntersuchung die heckseitigen Kennzeichenschilder mit gültiger Prüfplakette versehen zu können.
Farbiges Klebesiegel des Landkreises Kusel in Rheinland-Pfalz mit QR-Code, Hersteller: Hörauf & Kohler (HöKo) (Privatsammlung) |
Farbiges Klebesiegel der Stadt Gera in Thüringen mit QR-Code, Hersteller: Trautwein (Privatsammlung) |
Rechtsgrundlagen [nach oben]
§ 10 Absatz 3 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV): Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
(3) Das Kennzeichenschild mit zugeteiltem Kennzeichen muss der Zulassungsbehörde zur Abstempelung durch eine Stempelplakette vorgelegt werden. Die Stempelplakette enthält das farbige Wappen des Landes, dem die Zulassungsbehörde angehört, die Bezeichnung des Landes und der Zulassungsbehörde und eine eindeutige Druckstücknummer, die für jede Stempelplakette nur einmal vergeben sein darf. Die Stempelplakette muss einen verdeckt angebrachten Sicherheitscode bergen, der erst durch Freilegen unumkehrbar sichtbar gemacht werden kann. Die Stempelplakette muss so beschaffen sein und so befestigt werden, dass sie bei einem Entfernen zerstört wird. Die Stempelplakette einschließlich Druckstücknummer und Sicherheitscode muss die Anforderungen des Abschnitts B der Anlage 4a erfüllen. Ist die Stempelplakette auf einem Plakettenträger angebracht, richtet sich die Ausgestaltung des Plakettenträgers nach Abschnitt C der Anlage 4a. Stempelplakette und Plakettenträger müssen dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Mai 2016, entsprechen.
Anlage 4a FZV (zu § 10 Absatz 3 Satz 2 bis 7)
Abschnitt BStempelplaketten
1. Ausgestaltung der Stempelplaketten
a) Druckstücknummer der Stempelplakette
Die Druckstücknummer ist in maschinenlesbarer und unmittelbar lesbarer Form darzustellen. Der maschinenlesbaren Form genügt ein DataMatrix-Code (5 x 5 mm). Die Druckstücknummer der Stempelplakette besteht aus acht Zeichen und ist als Klarschriftnummer mit der Schrift Arial-Bold 4 Punkt – schwarz – rechts neben dem Wappen oder senkrecht links neben dem Wappen in der Schrift Arial-Bold 6 Punkt – schwarz – jeweils 11 mm mittig zentriert auf der waagerechten Durchmesserlinie vom äußeren Rand darzustellen. Der Abstand des DataMatrix-Codes und die Anordnung der Klarschriftnummer über dieser Codierung beträgt zum Randstrich 6 mm. Verwendung finden als Zeichen Großbuchstaben des deutschen Alphabets von A bis Z, ohne Umlaute und Sonderzeichen, und Ziffern von 0 bis 9. Das erste Zeichen ist ein Großbuchstabe, über den die die Stempelplakette herstellende Institution eineindeutig ableitbar ist. Die Zeichen zwei bis sieben sind fortlaufend aufsteigend zu verteilen. Das achte Zeichen ist eine Prüfziffer, berechnet aus den Zeichen eins bis sieben. Die Berechnung der Prüfziffer erfolgt nach einem Verfahren, welches nach dem Modulus klassifiziert, der der jeweiligen Berechnungsmethode zugrunde liegt. Eine weitere Unterscheidung ist nach den Gewichtungsfolgen und den Modifikationen möglich.
b) Sicherheitscode der Stempelplakette
Der Sicherheitscode muss nach Freilegung unmittelbar und deutlich lesbar sein sowie zusätzlich in maschinenlesbarer Form dargestellt werden und darf weder aus der Druckstücknummer hervorgehen noch aus dieser ableitbar sein. Der maschinenlesbaren Form genügt ein DataMatrix-Code. Der DataMatrix-Code hat eine Mindestgröße von 6 x 6 mm. Als Schriftart ist Arial-Bold 9 Punkt – schwarz – zu verwenden. Der Sicherheitscode der Stempelplakette besteht aus drei Zeichen. Verwendung finden als Zeichen Groß- und Kleinbuchstaben des deutschen Alphabets von A bis Z und a bis z – ohne die Zeichen I, i, l, O und o –, ohne Umlaute und Sonderzeichen, und Ziffern von 0 bis 9. Die Zeichen sind unter Ausschöpfung aller Kombinationen zufällig zu verteilen.
2. Schematische Abbildungen der Stempelplakette
a) Die schematische Darstellung der Stempelplakette enthält das farbige Wappen des Landes, die Bezeichnung des Landes, die Bezeichnung der Zulassungsbehörde und die Druckstücknummer:
aa) Die Maße der Stempelplakette und des Druckes ergeben sich wie folgt:
Abbildung 1: Bemaßung der Stempelplakette
oder wahlweise nach Maßgabe der Nummer 1 Buchstabe a dieses Abschnitts wie folgt:
Abbildung 2: Bemaßung der Stempelplakette
bb) Das farbige Wappen des Landes ist bis maximal 28 x 19 mm (Höhe x Breite) darzustellen. Die Bezeichnung des Landes ist zentriert über dem Wappen in der Schrift Times New Roman oder in einer in der Siegelordnung des jeweiligen Landes manifestierten Schriftart darzustellen. Der Abstand zum umlaufenden schwarzen Randstrich beträgt 1 mm. Die Bezeichnung der Zulassungsbehörde ist in der Schrift Times New Roman unter dem Wappen zentriert anzuordnen. Der Abstand zum umlaufenden schwarzen Randstrich beträgt 1 mm, Randstrich 0,7 mm.
cc) Hintergrund
Der Hintergrund ist in der Farbe silbergrau auszuführen und beinhaltet ein fälschungserschwerendes Muster, eine Herstellerkennzeichnung und einen Dienststempel der Zulassungsbehörde mit einem maximalen Durchmesser von 8 mm in der Bemaßung als Alleinstellungsmerkmal nach den landesrechtlichen Vorschriften. Das Layout ist herstellerindividuell. Das Farbklima ist herstellerindividuell insoweit, als das Muster, die Herstellerkennzeichnung und der Dienststempel in einem zum silbergrauen Hintergrund der Plakette eindeutig unterscheidbaren helleren Silbergrau oder Grau ausgeführt sein müssen. DIN 5340 (Bezugssehweite) ist zu berücksichtigen.
b) Stempelplakette mit sichtbarem Sicherheitscode
aa) Der DataMatrix-Code hat eine Mindestgröße von 6 x 6 mm. Als Schriftart für den Sicherheitscode ist für die Klarschriftnummer Arial-Bold mindestens 9 Punkt – schwarz – zu verwenden. Die Anordnung kann über, unter oder neben dem DataMatrix-Code auf einer eigenen Fläche zusammen mit der Klarschriftnummerierung erfolgen. Die beschriebene Fläche kann eine produktionsabhängige Bemessung und Kantenradien aufweisen und ist als Schicht unter dem Wappen angeordnet.
bb) Die Stempelplakette hat folgende Sicherheitsmerkmale zu erfüllen:
aaa) Bei physischer Manipulation muss mindestens 1/3 der Druckbildinformationen auf der Stempelplakette irreversibel zerstört werden oder durch andere geeignete technische Maßnahmen die Freilegungsmerkmale entsprechend unumkehrbar sichtbar werden. Näheres ist in der DIN 5340 (Bezugssehweite) geregelt.
bbb) Herstellerspezifische UV-Kennzeichnung mit UV-Chargennummer als zwei nicht sichtbare, echtheitserkennbare Merkmale.
Weiterführende Links [nach oben]
Internetbasierte Fahrzeugzulassung (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur)