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Zum 1. Juli 1956 waren die in der Bundesrepublik Deutschland einheitlich gestalteten DIN-Kennzeichen eingeführt worden. Bis zu deren endgültiger Ablösung durch die EURO-Kennzeichen zum 1. November 2000 war fast jedes Kennzeichen in diesem Format geprägt worden und damit das gängige Erscheinungsbild der Fahrzeug-Kennzeichnung in Deutschland.

Benannt sind diese Kennzeichen nach dem Schriftsatz, in dem sie geprägt wurden: DIN1451.

Vorgesehen für die Prägung der Kennzeichen waren sowohl die fette Mittelschrift als auch die fette Engschrift. Letztere sollte dann genutzt werden, wenn der Platz auf der Platine für das komplette Kennzeichen in fetter Mittelschrift nicht ausreicht.

Der DIN1451-Schriftsatz in fetter Mittelschrift (oben) und fetter Engschrift (unten), wie er für die Prägung der DIN-Kennzeichen genutzt werden durfte (Quelle: Anlage 4 Abschnitt 1 Nr. 2.3 FZV)



Dieses Kennzeichen wurde komplett in Mittelschrift gepägt. (Privatsammlung)

 

Unzulässigerweise ist dagegen dieses Kennzeichen in kompletter Engschrift gepägt worden, obwohl die Nummer auch in teilweiser Mittelschrift auf das Schild gepasst hätte. (Privatsammlung)

 

Wunschkennzeichen mit Wortbildung aus dem damaligen Landkreis Rügen (Privatsammlung)

 

Verkürztes DIN-Kennzeichen an einem Mazda mit schmaler Kennzeichen-Mulde (Sichtung in Wismar im Jahr 2007)

 

DIN-Kennzeichen im US-Format an einem Chevrolet mit front- wie heckseitig schmaler Kennzeichen-Mulde (Sichtung in Lübz im Jahr 2006)

 

 

Von der optionalen Reflektorfolie zum allgemeinen Sicherheitsstandard [nach oben]

Während heutzutage (von Bundeswehr-Kennzeichen abgesehen) nur noch reflektierende Platinen zur Prägung von Kennzeichen verwendet werden dürfen, waren bis etwa 1970 ausschließlich nicht-reflektierende Kennzeichen im Einsatz.

Erst in der Zeit um 1970/1971 etablierten sich erste Techniken der Reflexionsmöglichkeit für Kennzeichen, beispielsweise Reflektorfolien, die auf eine nicht-reflektierende Platine vor der Prägung des jeweiligen Kennzeichens geklebt werden konnten.

Ab dem 12. März 1971 waren diese reflektierenden Kennzeichen zulässig, allerdings anfangs für den Kunden, der sich Schilder prägen lassen wollte, mit einem Aufpreis verbunden.

Erst später führte die Firma UTSCH AG Platinen mit einer reflektierenden Oberfläche ein, so dass eine extra Folie nachträglich nicht mehr aufgeklebt werden musste.

Seit dem 29. September 1989 dürfen nur noch reflektierende Nummernschilder amtlich herausgegeben werden. Als einzige Ausnahme werden Bundeswehr-Kennzeichen auch weiterhin auf nicht-reflektierenden Platinen geprägt, was taktische Gründe hat.

 

 

"Verbotene" Buchstaben [nach oben]

Um leicht zu praktizierende Fälschungen präventiv zu vermeiden, waren und sind einige Buchstaben für die Erkennungsbuchstaben nach dem Bindestrich nicht zulässig: In der Anfangszeit des Jahres 1956, als die DIN-Kennzeichen eingeführt worden waren, durften die Buchstaben B, F, G, J, O und Q nicht herausgegeben werden, da ansonsten aus einem "F" leicht ein "E" hätte gemacht werden können oder aus einem "O" ein "Q".

Zum 1. März 1957 jedoch wurde der "verbotene" Buchstabe "J" wieder zulässig und stattdessen das "I" wegen der Verwechslungsgefahr mit der Ziffer "1" gesperrt.

Allerdings waren in dieser Zeit schon einige Kennzeichen mit dem "I" hinter dem Bindestrich herausgegeben worden, die zum Teil sogar heute noch an zugelassenen Fahrzeugen zu finden sind!

Kennzeichen aus dem ehemaligen Landkreis Saulgau mit dem "I" nach dem Bindestrich, ausgegeben zwischen Juli 1956 und Februar 1957. (Privatsammlung)

 

Kennzeichen aus dem ehemaligen Landkreis Leonberg mit dem "I" nach dem Bindestrich, ausgegeben zwischen Juli 1956 und Februar 1957. (Privatsammlung)

 

Auch im ehemaligen Landkreis Geilenkirchen-Heinsberg wurden von 1956 bis 1957 Kennzeichen mit dem "I" zugeteilt, wie dieses Motorrad-Nummernschild zeigt. (Privatsammlung)


Mit dem Ziel, dass das Kontingent an freien Erkennungsnummern für die Zulassungsbehörden umfangreich genug bleiben sollte, wurden zum 12. August 1992 die Buchstaben B, F und G freigegeben, um neue Kombinationsmöglichkeiten zu erhalten.

Erst mit den eingeführten EURO-Kennzeichen in Verbindung mit der FE-Schrift (fälschungserschwerend!) wurden zum 1. August 2000 auch die "bedenklichen" Buchstaben I, O sowie Q zulässig.

Allerdings haben in dieser Zeit zwischen dem 1. August und 1. November 2000 einige Zulassungsbehörden auch DIN-Kennzeichen abgesiegelt, die die Buchstaben I, O oder Q in ihrer Erkennungsnummer trugen, obwohl diese Buchstaben eigentlich NUR auf EURO-Kennzeichen auftauchen sollten!


Zwei Beispiele für DIN-Kennzeichen, die unzulässig nach dem Bindestrich die Buchstaben I bzw. O im Kennzeichen tragen. (Privatsammlung)

 

 

Das Ende des DIN-Kennzeichens [nach oben]

Seit dem 1. November 2000 dürfen für Neuzulassungen bzw. Neuzuteilungen von Kennzeichen nur noch EURO-Kennzeichen herausgegeben werden, wodurch auch das vorläufige Ende der DIN-Kennzeichens eingeläutet wurde.

Einige Zulassungsbehörden siegeln mittlerweile sogar im Falle einfacher Wieder-Inbetriebnahmen oder ähnlicher Vorgänge keine alten DIN-Kennzeichen mehr ab, sondern nur noch EURO-Platinen.