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Wer ihn benötigte und wer ihn bekam.

Als während des Zweiten Weltkriegs 1939 bis 1945 der Sprit immer knapper wurde, führte man eine spezielle Regelung ein: Zum 20. September 1939 mussten alle Fahrzeuge, die weiterhin bewegt werden durften, vor allem ziviles Gefährt, auf dem Nummernschild einen roten Winkel tragen, der einem V sehr ähnlich sah und amtlich gestempelt wurde.

Roter Winkel an einem Kennzeichen aus Nördlingen (Sammlung unbekannt)


Nur Kriegsmaschinerie oder reichsbehördliche Fahrzeuge mussten diesen roten Winkel nicht zwangsläufig tragen. Ausgenommen von dieser Regelung waren also beispielsweise Fahrzeuge der Wehrmacht (WH, WL, WM, WT), der Reichspost (RP), der Polizei (Pol) sowie der Schutzstaffel (SS), später auch der Fuhrpark des Reichsarbeitsdienstes (RAD), der Organisation Todt (OT) und des Roten Kreuzes (RK).

 

Bescheinigung über das zeitlich befristete Führen eines Fahrzeugs ohne roten Winkel vom 1. November 1943, ausgestellt von der Verkehrspolizei Stuttgart (Privatsammlung)