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Die Deutsche Demokratische Republik (1953 bis 1990) [nach oben]

Im Jahr 1952, drei Jahre nach Gründung der DDR, wurden die dahin bestehenden Länder Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie Thüringen aufgrund des Gesetzes über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Länder in der Deutschen Demokratischen Republik aufgelöst.

Stattdessen wurde die damalige Republik in 14 Bezirke eingeteilt, Ost-Berlin wurde als sogenannter "15. Bezirk" gezählt.

Übersicht über die Bezirke der DDR (Quelle: Wikipedia)


Mit diesen neu gegründeten Bezirken wurde auch ein neues Fahrzeug-Kennzeichen-System nötig, das Mitte des Jahres 1953 in Kraft trat.

Hierbei bestand ein Kennzeichen zunächst aus zwei Buchstaben sowie zwei Zifferngruppen, die durch einen Bindestrich voneinander getrennt waren.
Der erste Buchstabe gab jeweils den Bezirk an, in den folgenden Beispielen weist das "L" auf den Bezirk Erfurt bzw. das "H" auf den Bezirk Magdeburg hin.
Die beiden Zifferngruppen, die aus jeweils zwei Ziffern bestanden, wurden blockweise auf die Kreise verteilt fortlaufend vergeben. Mittels Schlüssellisten des Ministeriums des Innern der DDR, die den Volkspolizeikreisämtern als Zulassungsbehörden vorlagen, war es möglich, ein Kennzeichen örtlich zuzuordnen.

Dieses geprägte DDR-Kennzeichen stammt aus der Anfangszeit der mittleren bis späten 1950er Jahre, hier aus dem Bezirk Erfurt, Stadt Weimar (Privatsammlung).

 

Anhand der offiziellen Kennzeichen-Zuteilungslisten des Ministeriums des Innen der DDR kann jedes ehemalige Kfz-Kennzeichen konkret einem Stadt- oder Landkreis zugeordnet werden.
Das abgebildete Kennzeichen "HM 05-07" gehört dementsprechend in den Landkreis Staßfurt im Bezirk Magdeburg (Privatsammlung).

 

Die folgende Übersicht zeigt, welche Buchstaben erstmalig festgelegt worden waren und jeweils an erster Stelle eines Kennzeichens den zugehörigen Bezirk angaben:

A Bezirk Rostock
B Bezirk Schwerin
C Bezirk Neubrandenburg
D Bezirk Potsdam
E Bezirk Frankfurt/Oder
H Bezirk Magdeburg
I Bezirk Berlin
K Bezirk Halle
L Bezirk Erfurt
N Bezirk Gera
O Bezirk Suhl
R Bezirk Dresden
S Bezirk Leipzig
T Bezirk Karl-Marx-Stadt
Z Bezirk Cottbus


Bis zum 31. Januar 1954 hatten alle Fahrzeuge auf die DDR-Kennzeichen umgeschildert zu sein. Die schwarzen Besatzungszonen-Kennzeichen wurden ungültig.

 

 

Erste Engpässe in der Nummernvergabe [nach oben]

Da bereits Mitte der 1950er Jahre in einigen Bezirken die Kennzeichen-Kontingente vollständig erschöpft waren, wurden dort zusätzliche Bezirksbuchstaben vergeben.

Die Liste sah nach diesen Ergänzungen (blau markiert), die zwischen 1956 und 1971 vorgenommen worden waren, folgendermaßen aus:

A Bezirk Rostock
B Bezirk Schwerin
C Bezirk Neubrandenburg
D/P Bezirk Potsdam
E Bezirk Frankfurt/Oder
H/M Bezirk Magdeburg
I Bezirk Berlin
K/V Bezirk Halle
L/F Bezirk Erfurt
N Bezirk Gera
O Bezirk Suhl
R/Y Bezirk Dresden
S/U Bezirk Leipzig
T/X Bezirk Karl-Marx-Stadt
Z Bezirk Cottbus

 

 

Ein dritter Buchstabe wird eingeführt [nach oben]

Da das bestehende Kennzeichensystem der DDR in den 1970er Jahren angesichts der weiter steigenden Fahrzeugzulassungen dem Bedarf an freien Nummern nicht mehr gerecht werden konnte, wurden zum 1. Oktober 1974 Kennzeichen mit insgesamt drei Buchstaben sowie drei Ziffern eingeführt, wobei sich ein Bindestrich hinter der ersten Ziffer befand.

Neu an diesem "Drei-Buchstaben-System" war auch, dass nun der zweite Buchstabe ganz konkret den zugehörigen Stadt- bzw. Landkreis bezeichnete. Beim zweibuchstabigen System konnte man, ohne die offizielle Schlüsselliste zu besitzen, kein Kennzeichen so einfach einem Kreis zuordnen, da die Aufschlüsselung sehr kompliziert war.


Ein dreibuchstabiges DDR-Kennzeichen aus dem System ab dem 01.10.1974, hier aus dem Bezirk Halle, Landkreis Wittenberg (Privatsammlung)


Lediglich Motorräder bekamen wegen des begrenzten Platzes auf der zweizeiligen Schilder-Platine auch künftig Nummern nach dem alten System mit zwei Buchstaben und vier Ziffern zugeteilt.

 

 

Neue Kennzeichen-Maße [nach oben]

Weiterhin änderte man zum 1. Januar 1976 die Maße und Schriftart der Kennzeichen. Während die einzeiligen DDR-Schilder (für PKW sowie teilweise LKW und Anhänger) zuvor eine Länge von 43 cm und eine Höhe von 11 cm aufwiesen, maßen die neuen Platinen nun 45 cm Länge und 9 cm Höhe.

Die neuen DDR-Kennzeichen waren nur noch 9 cm hoch, dafür aber nun 45 cm lang. Dieses abgebildete Exemplar stammt aus dem Bezirk Halle, Landkreis Aschersleben (Privatsammlung).

 

 

Das Ende des DDR-Nummernschildes [nach oben]

Ab dem 1. Januar 1991 wurden schließlich nur noch die Kennzeichen des Systems der Bundesrepublik Deutschland ausgegeben.

201 neue Unterscheidungszeichen mussten eingeführt werden, in der Region des DDR-Bezirks Schwerin waren dies unter anderem "GDB" (Landkreis Gadebusch), "HWI" (Hansestadt Wismar), "LWL" (Landkreis Ludwigslust), "PCH" (Landkreis Parchim) und "STB" (Landkreis Sternberg).

Ein Kennzeichen aus dem damaligen Landkreis Gadebusch, ausgegeben an einem der ersten Tage des bundesdeutschen Kennzeichensystems im Januar 1991 (Privatsammlung)


Zum 1. Januar 1994, also drei Jahre später, verloren die alten DDR-Kennzeichen schließlich nach einer Übergangsphase vollständig ihre Gültigkeit.

 

 

Das letzte DDR-Kennzeichen [nach oben]

Mit großer symbolischer Ausdruckskraft lautete das allerletzte Kennzeichen, das in der DDR zugelassen wurde, tatsächlich "DDR 2-10"! Dieses Kennzeichen war lediglich mit einer Sondergenehmigung des damaligen Ministers des Innern Dr. Peter-Michael Diestel zu bekommen, da die Kombination "DDR" nicht in der Schlüsseltabelle bei der Stadt Brandenburg aufgeführt war; nach "DDP" folgte sogleich "DDS"!

Letztes zugeteiltes DDR-Kennzeichen an einem Trabant P 601, hier in Berlin am Alexanderplatz vor der Weltzeituhr (Quelle: Bundesarchiv, gefunden auf Wikipedia)